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Wer es noch nicht wußte: das Ausgrenzen im komplementärmedizinischem Bereich hat schon im größerem Umfang begonnen. Beispiel: die Akupunktur im Gesetzlichen Kassensystem. So zeigt sich Frau Prof. Dr. Claudia Witt, die nach eigenen Angaben nur über theoretische Kenntnisse in der Akupunktur und Traditionellen Chinesischen Medizin verfügt, stolz darauf, „dass die Akupunktur richtig in die Kassenleistung in Deutschland integriert ist“. Fakt ist: seit dem 1. Januar 2007 zahlen alle gesetzlichen Krankenkassen Akupunktur bei gerade mal zwei Diagnosen: chronische Schmerzen in der Lendenwirbelsäule oder bei chronischen Kniegelenksschmerzen bei Kniegelenksarthrose im Rahmen einer Schmerztherapie. Diese Entscheidung basiert u.a. auf den wissenschaftlichen Studien von Biomathematikern, Statistikern, Sozialmedizinern wie Prof. Dr. Hans-Joachim Trampisch von der Ruhr-Universität Bochum, dem es innerhalb von sechs Monaten sogar gelungen ist, mittels Telefoninterview gestützter Patientenbefragungen statistisch zu beweisen, dass Migräne und Spannungskopfschmerzen nicht in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen gehören. Nun mag es den Laien wie Experten wundern, dass deutsche Biomathematiker und Sozialmediziner ohne eigene Kompetenz auf dem Gebiet der Akupunkturbehandlung sich anschicken, letztere über zweifelhafte Studien benoten zu wollen. Selbst die komplementärmedizinisch unverdächtige Weltgesundheitsorganisation (WHO) führt Migräne und Kopfschmerzen in ihrer Indikationsliste auf. Privatärztliche Schwerpunktpraxen für Akupunktur, Akupunkturtestverfahren, Traditionelle Chinesische Medizin (Migräne) behandeln seit Jahrzehnten chronische Kopfschmerzpatienten erfolgreich. Deren Kompetenz war nicht gefragt. Die teilnehmenden Arztpraxen kamen bei diesen Studien aus dem Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung, wo ja bekanntermaßen ausreichend Zeit, Erfahrung und Kompetenz zu vermuten war.Akupunktur & TCM Als Mindestausbildungsanforderung wurde das kleine Akupunktur-Diplom A gefordert. Wem dienen diese ‚integrativen’ Studien: 1. den Betreibern: Drittmittelfinanzierte Studien, Lehrstühle und Professuren 2. den Gesetzlichen Krankenkassen: durch die Aufnahme der ‚Schmalspur-Akupunktur’ kann der chronisch Erkrankte sich nicht mehr vor dem Sozialgericht die ärztlichen Kosten bei einem erfahrenen Akupunkturexperten außerhalb des gesetzlichen Kassensystems einklagen wie es vorher möglich war. Das wussten die meisten Gesetzlichen Krankenkassen, so dass dem Patienten auf dem Kulanzweg häufig die Akupunkturkosten erstattet wurden. 3. der Schulmedizin: ein wenig selbst definierte integrative Komplementärmedizin lässt sich selbst Gewinn trächtig anbieten und lässt den Rest als Häretiker erscheinen. Sie sind nicht mehr dagegen, sondern versuchen als Teil das Ganze zu bestimmen. Wenn das nicht der wahre Paradigmenwechsel ist.
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