Pharmastudien

... auf Abwegen

Nicht jede Finanzspritze

fördert ihre Gesundheit

... und zitierte eine Analyse, die im Fachorgan ‚Plos Medicine’ erschienen war. Gegenstand des Artikels: eine Untersuchung von 192 Studien zum Wirksamkeitsvergleich teurer, fettsenkender Arzneimittel. Fazit den DER TAGESSPIEGEL mit dem DEUTSCHEN ÄRZTEBLATT*** teilt:
'Wer die wissenschaftliche Medikamentenstudie bezahlt, schließt mit besseren Ergebnissen ab.'
Und was schließen wir daraus: die Liebe zum Wissen und das Streben nach Erkenntnis bleibt in der reinen Form den Philosophen vorbehalten. Wer künftig der Werbeaufforderung folgen will und Arzt oder Apotheker nach der Wirksamkeit und Nebenwirksamkeit seines Medikamentes befragt, sollte nicht vergessen nachzuhaken, woher Arzt und Apotheker ihr Wissen beziehen. Auch Ärzte und Apotheker menscheln da nur allzu sehr und glauben gerne das,

Vorsicht!

Auch niedergelassene Ärzte kassieren mit
Was manche Kliniken in der Forschung als Drittmittelfinanzierung nutzen, findet seit Jahrzehnten auch bei niedergelassenen Ärzten statt. Laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) (Tagesspiegel vom 02.10.2009) stieg 2008 die Zahl der niedergelassenen Kassenärzte wieder um 5 Prozent an, die an umstrittenen Pharmastudien gegen entsprechende Honorierung teilgenommen haben. 85 000 Mal, so die offizielle Lesart, haben niedergelassene Kassenärzte 10 Euro bis 1000 Euro "Kopfprämie" pro häufig unwissend an Pharmastudien teilnehmenden Patienten zusätzlich kassiert. Fragen sie im eigenen Interesse nach, ob ihr Arzt Honorare oder andere Vergütungen von Pharmafirmen erhält.
Lesenswert dazu:
http://www.transparency.de/
http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/0,1518,649617,00.html

Kleine Geschenke ...

erhalten die Freundschaft...

...und große können Ärzte in den Knast bringen. Wenn sie also Geschenke von Pharmaunternehmen annehmen (damit sind nicht die üblichen Werbeartikel wie Kugelschreiber oder Notizzettel gemeint), so müssen sie sich den Tatvorwurf der „Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr“ gefallen lassen. Dieser im § 299 des Strafgesetzbuches festgehaltene Absatz 1 soll nun auch auf niedergelassene Ärzte ausgeweitet werden, berichtet die Zeitschrift „MMW“ (1). Bisher waren diese von der Regelung ausgenommen, sollen nun aber mit erfasst werden, da sie beim Verschreiben von Medikamenten als „Beauftragte der Krankenkassen“ handelten und somit ein Kaufvertrag zwischen Patient und Apotheke zustande komme. Mit dieser Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofes sei in diesem Sommer zu rechnen, heißt es weiter.
Bei besonders schweren Vorwürfen der Bestechlichkeit müssten Ärzte mit einer Gefängnisstrafe von bis zu 5 Jahren rechnen. Das kann dann der Fall sein, wenn Ärzte mehr als einmal Geschenke annehmen („gewerbsmäßige Täterschaft“) bzw. der Wert 10.000€ überschreitet („großes Ausmaß des Vorteils“).(JW)

(1) MMW – Fortschritte in der Medizin. Jg. 17. 28.04.2011

Schleichwerbung im Namen des Wissens

Trotz Vorgaben der Bundesärztekammer werden Fortbildungen (zu denen Ärzte verpflichtet sind) zu Marketingzwecken seitens der Pharmaindustrie missbraucht. So würden mittlerweile etwa 90% der Online-Fortbildungen bereits von der Industrie angeboten oder gesponsert, berichtet die Zeitschrift „arznei-telegramm“ (08/2008, 39.Jg.)
Per Gesetz (§ 8 Musterfortbildungssatzung) müssen von den Landesärztekammern anerkannte Fortbildungsmaßnahmen „frei von wirtschaftlichen Interessen“ sein. Die Realität sieht jedoch anders aus. So unterstützt zum Beispiel eine deutsche Firma eine Fortbildung zur Behandlung von Übergewicht. Darin weist sie zwar auf Risiken im Umgang mit medikamentöser Gewichtsabnahme hin, preist jedoch gleichzeitig die Adipositaschirurgie als einzig wahre Maßnahme zur dauerhaften Gewichtsreduzierung. Darauf angesprochen reagierten die Verantwortlichen (also die Landesärztekammern) mit Unverständnis, so das „arznei-telegramm“. Solange der Name eines Präparates nicht genannt werde, sei es keine Werbung, heißt es. Die Kursteilnehmer sind im Dilemma – sind sie doch gesetzlich verpflichtet an derartigen Weiterbildungsangeboten teilnehmen, um ihre nötigen Fortbildungspunkte zu erlangen.
Diesem Verfahren hat sich nun auch das Bundeskartellamt gewidmet. Firmenfortbildungen seien getarnte Werbung und hätten in mit ihren kostenlosen Angeboten einen klaren Wettbewerbsvorteil gegenüber unabhängigen Schulungsanbietern mit kostenpflichtigen Fortbildungen. Auch seien die Angebote von Firmen nicht wirklich kostenlos – letztendlich würden sie ja von den Arzneimittelpreisen und damit von der Versichertengemeinschaft getragen, heißt es im „arznei-telegramm“ weiter.
Das Blatt fordert Gesetzgeber und Landesärztekammern auf, Strukturen für eine industrieunabhängige Fortbildung zu schaffen und auszubauen. Nur so könne eine objektive und seriöse Weiterbildung für Ärzte gewährleistet werden.
Artikel: Jana Walter